Antrag zur Förderung Balkonkraftwerke Photovoltaik

18.12.23 – von Dieter Sieksmeyer –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

hiermit bitte ich darum, den in seiner Ursprungsfassung geänderten Antrag dem Finanzausschuss am 30.11.23, dem VA am 5.12.23 und dem Rat der Stadt Bramsche am 7.12.23 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2024

 

Antrag auf Bildung eines Haushaltsansatzes von 30.000 € im Haushaltsplan 2024 zur Fortführung des Förderprogramms für Balkonkraftwerke

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Im Haushaltsplan 2024 wird unter dem Produkt 56101 „Allg. Natur- und Umweltschutz“ ein Ansatz von 30.000 € gebildet. Mit den Mitteln wird die letztjährige Förderrichtlinie zum Förderprogramm von Balkonkraftwerken (Vorlage WP 21-26/0239) fortgeschrieben.
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Förderrichtlinie zum Jahr 2024 zu modifizieren. In der Förderrichtlinie sollen als Förderberechtigte nur die in Bramsche wohnhaften BezieherInnen von Wohngeld, Bürgergeld und Grundsicherung aufgeführt werden.

 

 

Sachverhalt Begründung

Auf Grundlage der Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen am 8.12.22 das kommunale Förderprogramm für Balkonkraftwerke beschlossen.

Nach der Bereitstellung der Mittel konnten von der Verwaltung 100 Anträge bewilligt werden, wobei das Fördervolumen bereits wenige Stunden nach Beginn der Bewilligungsfrist überzeichnet war.

Das Förderprogramm hat sich als Erfolgsmodell erwiesen, sodass sich mehr Haushalte in Bramsche zumindest teilweise mit eigenem Solarstrom klimaneutral versorgen und mittelfristig auf die stark gestiegenen Strompreise reagieren können. Die Anschaffung von günstigen Klein-PV-Anlagen soll daher weiter mit einem städtischen Zuschuss gefördert werden.

In der Diskussion um die Fortführung des Förderprogrammes wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 23.11.23 hervorgehoben, dass aufgrund der deutlich gesunkenen Anschaffungskosten für „Balkonkraftwerke“, die Förderung für „alle“  eine ungerechtfertigte Förderung von „hochlukrativen Anlagen“ darstelle (s. BN vom 27.11.23).

 

Ausweislich des Haushaltsplanes (Vorbricht S. 78) ist die Anzahl der Wohngeldanträge in der Stadt Bramsche im Jahr 2022 auf 1011 gestiegen. Die betreffenden Haushalte repräsentieren  ca. 8 % der Bramscher Haushalte.

 

Die Förderrichtlinie soll nun speziell auf diese Haushalte zugeschnitten werden, damit auch Haushalte mit geringem Einkommen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig durch den geringeren Strombezug aus dem Netz ihre Stromrechnung um 10 bis 15 % senken können.

Kategorie

Allgemein | Pressemitteilung

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