Antrag zur Photovoltaik für städtische Liegenschaften

22.12.23 – von Dieter Sieksmeyer –

Antrag auf Bereitstellung eines festen jährlichen Budgets in den Haushaltsplan der Stadt Bramsche für die Erstellung von Photovoltaikanlagen für städtischen Liegenschaften

 

Beschlussvorschlag

Die Stadt Bramsche weist künftig in ihren Haushaltsplänen regelmäßig ein Budget für die Erstellung von Photovoltaikanlagen für städtische Liegenschaften aus.

Die geeigneten Objekte werden durch den städtischen Klimaschutzmanager priorisiert mit dem Ziel, einen jährlichen Zuwachs der regenerativen Stromleistung  von  100 kWp zu erreichen. Die voraussichtlichen Kosten werden als Verwaltungsvorschlag in den Haushaltsplänen der Stadt Bramsche ausgewiesen und sollen einen jährlichen Haushaltsansatz von 200.000 € nicht überschreiten.

 

Sachverhalt/Begründung

Der Vorbericht des Haushaltsplanes 2024, S. 51, weist unter den Bewirtschaftungskosten die Energiekosten aus.

 

Ergebnis 2022

Ansatz 2023

Ansatz 2024

4241100

Aufwendungen für Energie

469.465,55

1.210.500

1.035.000

 

 

 

 

 

Infolge der Energiepreiskrise haben sich die Bezugskosten seit 2022 mehr als verdoppelt.

Mit den Zielsetzungen einer sparsamen Haushaltsführung und einer klimaneutralen Energieversorgung ist die Stadt Bramsche gehalten, die Strom- und Wärmeversorgung mittelfristig mit regenerativen Quellen zu organisieren.

Die Stadtwerke Bramsche haben für die Stadt Bramsche auf Grundlage der Beschlussvorlage WP 21-26/0237 die  Installation einer PV-Anlage mit einer Leistung von 100 kWp  auf dem Dach des Rathauses durchgeführt. Der jährliche Pachtzins wurde auf 24.857,78 € festgelegt.

Die jährliche Kostenersparnis in Abhängigkeit zum erzielten Stromertrag wurde mit 8542,80 € bis zu 19354,44 € kalkuliert.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 23.2.2023 wurden vom städtischen Klimaschutzmanager, Herrn Tegenkamp, Untersuchungsergebnisse zur Eignung kommunaler Liegenschaften für PV-Anlagen vorgestellt. Danach sind 25 städtische Liegenschaften (insbesondere Schulen, Turnhallen, Kindergärten) mit hohem Strombedarf und geeigneten Dachflächen identifiziert worden.

Für die sukzessive Umstellung der städtischen Liegenschaften auf eine regenerative Eigenstromerzeugung  ist ein festes jährliches Investitionsbudget eine zielführende und notwendige Maßnahme.

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