Pressemittteilung Campingplatz Waldwinkel

PM zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes für den Campingplatz  Waldwinkel in Kalkriese 

12.02.21 –

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes für den Campingplatz  Waldwinkel in Kalkriese befasste  sich die Stadtratsfraktion der Bramscher Grünen zusammen mit der Ortsratsfraktion der Grünen in Kalkriese. Eingangs machte Fraktionssprecher Dieter Sieksmeyer deutlich, dass in der öffentlichen Diskussion klar sein müsse, dass ein neuer Bebauungsplan durch eine politische Entscheidung der Fraktionen im Stadtrat und nicht etwa durch eine Verfügung des städtischen Baudirektors Geltung erlangen werde. Für die Fraktionen der Bramscher Grünen stehe dabei fest, dass es trotz baurechtlicher Probleme keinen Satzungsbeschluss geben dürfe, der mit Räumungen und Abrissverfügungen auf dem Campingplatz einhergehe.

Kreistagsabgeordnete Barbara Pöppe erläuterte, dass ein 1978 vom Rat der Stadt beschlossener Bebauungsplan von der damaligen Bezirksregierung nicht genehmigt worden war. Die Sache sei damals von der Stadt nicht weiterverfolgt worden und so habe über 40 Jahre kein gültiger Bebauungsplan für das Gelände in Kalkriese bestanden.  Dass es im Laufe der Zeit zu nicht baurechtskonformen Entwicklungen gekommen sei, müsse daher auch den planungsrechtlichen Versäumnissen der Stadt angelastet werden.

Nach einer Begehung des Geländes hatten die Grünen festgestellt, dass es  von den ursprünglich 195 Parzellen auf dem Campingplatz Kalkriese nach Zusammenlegungen noch ca. 160 Parzellen mit Größen bis zu 250 qm gebe, von denen  nur  noch die wenigsten  mit mobilen Wohnwagen bestückt seien. Überwiegend handele es sich um Wohnwagen und Mobilheime, die von den Dauernutzern  im Laufe der Jahre umgebaut und eingehaust und durch Vor- und Anbauten erweitert worden seien.  Daneben seien fundamentgegründete Holzhäuser mit 40 qm Wohnfläche und Solar-Panels zur Eigenstromerzeugung  entstanden.  Der Waldwinkel sei, so Dieter Sieksmeyer, durch die Entwicklung der letzten 40 Jahre kein klassischer Campingplatz mehr, sondern  eher als Standort  alternativer Wohnformen zu betrachten. Die Bewohner,  von denen 41 mit alleinigem Wohnsitz auf dem  Campingplatz gemeldet seien, betrachteten ihre Wohnform als  bewussten Minimalismus, als Reaktion auf Wohnungsmangel und Altersarmut und als Realisierung einer sozialen Form des Zusammenlebens.

Barbara Pöppe kritisierte, dass die nunmehr vorliegende Entwurfsplanung der Verwaltung für den neuen Bebauungsplan sich mehr an den in 1978 angedachten Nutzungszwecken orientiere und die gewachsene Entwicklung des Wohnens auf der Fläche außer Acht lasse. Es müsse berücksichtigt werden, dass  das EU-Recht seit 2019 das Wohnen auf Campingplätzen gestatte und dass deutschlandweit aufgrund knappen Wohnraums und stetig steigender Mieten  mittlerweile über 300.000 Menschen auf Campingplätzen lebten.

Matthias Krause, Fraktionssprecher der Grünen im Ortsrat Kalkriese, führte aus, dass die Ortsratsfraktion  grundsätzlich keine Zersiedelung durch Baugebiete im Außenbereich gutheiße. Auch wenn es  am Campingplatz durch die etablierten Wohnformen gegenüber der ursprünglichen Nutzung keine Veränderung des Ortsbildes gegeben hätte, sei  es problematisch, nunmehr für die dortigen Bewohner einen baurechtlichen Status zu schaffen, der in der Vergangenheit anderen Kalkriesern mit Verweis auf das Bauverbot im Außenbereich verweigert worden sei.

Ortsratsmitglied Martin Negel erklärte, dass es bei der Anlage von Bauten  eine gewisse „Blauäugigkeit“ gegeben habe. Die vermeintliche rechtliche Grauzone habe leider dazu geführt, dass manche Bewohner für ihre Tiny Houses ihre gesamten finanziellen Mittel eingesetzt hätten. Bei Abbruchverfügung und Abriss würde für diese  Betroffenen nun der Existenzverlust drohen.

Stadtratsfraktion und Ortsratsfraktion sprachen sich dafür aus, die Satzung für den Bebauungsplan des Campingplatzes so zu fassen, dass für die zahlreichen ortsfesten Bewohner keine unbilligen Härten einträten.  Da es nach Aussage der Verwaltung mangels Mitwirkung des Eigentümers keine Möglichkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebe, soll nach Ansicht der Grünen eine Duldung aller bisherigen Wohnnutzungen vorgesehen werden. Entgegen der vorgelegten Entwurfsplanung sehe man keinen Sinn darin, unterschiedliche Duldungskategorien zu entwickeln. Um keine unbilligen Vorteile gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die baurechtlichen Vorschriften hielten, zu schaffen, müsse klar sein, dass die Bauten in der Zeit der Duldung selbst bewohnt und weder vermietet noch veräußert werden dürften.

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