Veränderungssperre für Windenergieanlagen in Balkum/Hesepe

Redebeitrag in der Sitzung des Stadtrates am 6.12.18 Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit dem Pariser Klimaschutzschutzabkommen, dessen Weiterführung gegenwärtig in Kattowitz diskutiert wird, verpflichtet, den Co2- Ausstoß in Deutschland bis 2030 um 55% und bis 2050 um 95% zu reduzieren.

12.12.18 –

Redebeitrag in der Sitzung des Stadtrates am 6.12.18

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit dem Pariser Klimaschutzschutzabkommen, dessen Weiterführung gegenwärtig in Kattowitz diskutiert wird, verpflichtet, den Co2- Ausstoß in Deutschland bis 2030 um 55% und bis 2050 um 95% zu reduzieren.

Dieses Klimaschutzziel kann nur erreicht werden, wenn die Potentiale zur regenerativen Energieerzeugung ausgenutzt werden.

Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag zur Fortsetzung der Veränderungssperre für den B-Plan 124 wird die weitere Ausnutzung  der Windenergiepotentiale in Bramsche verhindert. Der mögliche Zubau von vier weiteren Windkraftanlagen mit einer Anlagenhöhe von 200 m im Windpark Balkum/ Hesepe wird mit der  empfohlenen Veränderungssperre gestoppt.

Das hat der Vorhabenträger, die European Energy aus Soborg, bereits im November 2017 unmissverständlich mitgeteilt. Eine Begrenzung der Anlagenhöhe auf 150 m entspricht danach nicht mehr dem Stand der Technik und das Unternehmen wird das Vorhaben nicht weiter projektieren, da keine Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann.

Die Windkraftanlagen in den auch von den Bramscher Stadtwerken mitbetriebenen Windparks Kalkriese und Wittefeld/Ahrensfeld haben allesamt eine Anlagenhöhe von 200m.  Zurecht kann man daher auf eine Ungleichbehandlung verweisen, wenn man in Hesepe/Balkum die Anlagenhöhe auf 150 m begrenzt und damit faktisch eine Verhinderungsplanung betreibt.

Wir müssen unsere Bebauungspläne zukunftsfähig aufstellen. Das bedeutet, dass wir uns auch auf ein Repowering der Altanlagen in den Windkraftstandorten Achmer/Vinte und Ueffeln Balkum einstellen müssen. Nach Auslaufen der EEG-Förderung für die Altanlagen ist absehbar, dass auch hier neue Anlagen wirtschaftlich nur mit einer Anlagenhöhe von 200 m betrieben werden können.

Zur Nutzung der regenerativen Energien und zur Ausschöpfung der vorhandenen Potentiale vor Ort gibt es keine Alternative, wenn wir die klimaschutzpolitischen Ziele erreichen wollen.

Wir beantragen deshalb, die Beschlussvorlage 499 abzulehnen und im B-plan Nr. 124 eine Anlagenhöhe von 200m festzuschreiben.

 
Dieter Sieksmeyer

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