Stadtwerke sind nicht die „Cashcow“ für den städtischen Haushalt

Redebeitrag zum Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Freibades in Ueffeln in der Ratssitzung vom 27.9.18 Die Fraktion der Grünen spricht sich mehrheitlich für die Sanierung des Freibades in Ueffeln aus. Der Fortbestand des Freibades mit durchschnittlich 20.000 Besuchern im Jahr ist unserer Meinung nach ein Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge in Bramsche.

29.09.18 –

Redebeitrag zum Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Freibades in Ueffeln in der Ratssitzung vom 27.9.18

Die Fraktion der Grünen spricht sich mehrheitlich für die Sanierung des Freibades in Ueffeln aus. Der Fortbestand des Freibades mit durchschnittlich 20.000 Besuchern im Jahr ist unserer Meinung nach ein Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge in Bramsche.

Eine Schließung des Bades würde für Tausende von Menschen nicht nur aus Bramsche sondern auch aus den Umlandgemeinden das Ende einer kostengünstigen und familienfreundlichen Bademöglichkeit und Freizeitgestaltung im Sommer bedeuten.  Wir sehen daher eine hohe soziale und familienpolitische Bedeutung in der Erhaltung des Freibades.

Die zurückliegenden Informationsveranstaltungen in Ueffeln haben das große öffentliche Interesse am Erhalt des Freibades bekundet.  Das Freibad ist für Ueffeln ein wesentliches Merkmal seiner Infrastruktur, mit dem sich die meisten Ueffelner identifizieren.  Wir unterstützen zudem das Engagement vieler ehrenamtlicher  Bürger und Bürgerinnen, die sich in einem Förderverein zusammengeschlossen haben und sich  weiterhin für den Fortbestand des Bades einsetzen wollen.

Alle Fraktionen des Rates sprechen sich heute für den Erhalt des Freibades in Ueffeln aus. Dennoch gibt es Unterschiede in einigen Punkten:

Die Finanzierung des Sanierungsvorhabens mit einem Volumen von ca. 1,8 Mio € wird ja nicht aus dem städtischen Haushalt, sondern durch das Unternehmen der Stadtwerke Bramsche erfolgen. Für das mittelständische Unternehmen mit seinen zurzeit 71 Mitarbeitern stellt diese Finanzierung und die nachfolgende Unterhaltung des Bades eine große Herausforderung dar. Risiken bestehen insbesondere deshalb, weil die prognostizierten Unternehmensergebnisse in den Sparten Strom und Gas und damit auch die Gesamtergebnisse ab 2023 nicht unerheblich rückläufig sind.

Durch die Beteiligung der Stadtwerke an der Bramscher Stromnetzgesellschaft musste das Unternehmen in den letzten Jahren im siebenstelligen Bereich Fremdkapital aufnehmen, was zu einer Senkung der Eigenkapitalquote geführt hat. Das ist noch keine prekäre Entwicklung aber eine Entwicklung, die wir im Auge behalten müssen.

Bei aller politischen Notwendigkeit für die Sanierung des Freibades stellt dessen Finanzierung – und das steht bei allen Beteiligtenaußer Frage-  für das Unternehmen eine unrentierliche Investition dar.

Die Geschäftsführung der Stadtwerke hat in der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses und des Aufsichtsrates der Stadtwerke am 12. September in Ueffeln  orientiert am Prinzip der Wirtschaftlichkeit dezidiert Empfehlungen für das Sanierungsvorhaben ausgesprochen, an denen wir uns in unserem Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 454 orientieren.

 

Wir beantragen daher in Ergänzung zu dieser Beschlussvorlage: 

 

  1. Die Sanierung wird in der Sanierungsvariante 2 mit einem kompletten Edelstahlbecken durchgeführt, da hier im Hinblick auf die Folgekosten in Unterhaltung  und Reparaturanfälligkeit die nachhaltigste Lösung gesehen wird.

  2. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt nicht über eine Kreditaufnahme, sondern über eine Rücklagenbildung aus den nächsten drei Jahresergebnissen der Stadtwerke. Hierdurch können Kreditkosten von ca.720.000€ eingespart werden und es erfolgt keine Belastung der Eigenkapitalquote des Unternehmens.

  3. Auf Ausschüttungen aus den Jahresergebnissen an den städtischen Haushalt wird zugunsten der Rücklagenbildung in den nächsten drei Jahren deshalb verzichtet.

  4. Die Entscheidung über die Sanierung des Freibades mit den entsprechenden Finanzierungsmodalitäten trifft der Aufsichtsrat der Stadtwerke am 24. Oktober 2018. Eine möglichst frühe Beschlussfassung ermöglicht der Geschäftsführung der Stadtwerke als ausführenden Sanierungsträger vorzeitige Besprechungen mit Spezialfirmen, vorzeitige Ausschreibungen und reduziert so das Risiko etwaig drohender Baukostensteigerungen.

 

gez. Dieter Sieksmeyer


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